Fabian Baumann
,
Redaktor
(fabian.baumann@velojournal.ch)
E-Bike,
News,
01.07.2025
Longtailbikes (wie das abgebildete) gehören zur Kategorie der Leicht-Motorfahrräder und dürfen neu ein zulässiges Gesamtgewicht (E-Bike inklusive Fahrerin und Zuladung) von 250 kg aufweisen.
Longtailbikes (wie das abgebildete) gehören zur Kategorie der Leicht-Motorfahrräder und dürfen neu ein zulässiges Gesamtgewicht (E-Bike inklusive Fahrerin und Zuladung) von 250 kg aufweisen.
Es ist so weit. Am 1. Juli 2025 treten in der Schweiz neue Regeln für Elektrovelos und Cargobikes in Kraft. Die Anpassung der bisherigen Vorschriften und Verkehrsregeln soll dazu dienen, das Velofahren sicherer zu machen.
Die Schweizer Gesetzgebung unterscheidet neu zwischen drei Kategorien von E-Bikes. Neben den bisherigen Kategorien der Leicht-Motorfahrräder und der schnellen Motorfahrräder gibt es nun noch schwere Motorfahrräder. Dazu zählen Lastenräder mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h, die neu ein zulässiges Gesamtgewicht von bis zu 450 kg aufweisen dürfen.
Leicht-Motorfahrräder
Schnelle Motorfahrräder
Schwere Motorfahrräder
Angepasst hat die Schweizer Landesregierung auch die Vorschriften für den Kindertransport in Lastenrädern. Neu ist es möglich, bis zu vier Kinder auf einem Cargobike zu transportieren. Voraussetzung dafür ist aber, dass das Lastenvelo auch über so viele «geschützte Kindersitzplätze» verfügt. Die Sitzplätze müssen über Gurte verfügen.
Das Verkehrssymbol «Fahrrad» gilt für Velos und neu für alle Unterkategorien von Motorfahrrädern (schnelle und langsame E-Bikes, E-Trottinette bis max. 20 km/h etc.).
Das Symbol «Motorfahrrad» umfasst wie bisher schnelle E-Bikes und benzinbetriebene Mofas (schnelle Motorfahrräder) sowie die neu geschaffene Kategorie «schwere Elektro-Motorfahrräder». Wo ein Fahrverbot für Mofas signalisiert ist, dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren – neu auch nicht mit abgestelltem Motor. Eine Übersichtstabelle des Bundesamts für Strassen Astra erklärt die neue Bedeutung der Radverkehr-Signalisation auf einen Blick.
Ab dem 1. Juli 2025 können lokale Behörden für schnelle E-Bikes und schwere Lastenvelos die Radwegbenutzungspflicht aufheben. Der Bundesrat hat mit den neuen Regeln zudem die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um spezifische Parkfelder für Lastenräder und Velos mit Anhänger einrichten zu können.
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Zu den AbosDie Kunstkabine feiert 20-jähriges bestehen. An der Jubiläumsausstellung werden in der ehemaligen Telefonkabine auf der Offenen Rennbahn Oerlikon die Arbeiten einer jungen Radsport-Fotografin aus Luxemburg gezeigt.
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